Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz-verordnung
Mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung wird der Arbeitgeber verpflichtet. Worauf es in der Praxis ganz besonders ankommt, wird in diesem Buch erläutert.
Einleitung Arbeitsschutz - Schall
Lärm im Sinne der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) ist jeder Schall, der zu einer Beeinträchtigung des Hörvermögens oder zu einer sonstigen mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten führen kann. Die Verordnung behandelt nicht die Einwirkung von Ultra- oder Infraschall. Eine VDI-Richtlinie zur Einwirkung von Ultraschall am Arbeitsplatz ist in diesem Normenportal jedoch enthalten.
Bei der Beurteilung der tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen durch Lärm sind Art, Ausmaß und Dauer der Einwirkung über den repräsentativ ermittelten so genannten Tages-Lärmexpositionspegel LEX,8h bzw. Spitzenschalldruckpegel LpC,peak mit den unteren bzw. oberen Auslösewerten und den maximal zulässigen Expositionswerten der LärmVibrationsArbSchV zu vergleichen.
Die Ermittlung erfolgt unter den praktischen, realen Bedingungen, unter denen am Arbeitsplatz Lärm auf Beschäftigte einwirkt. Die zur Verfügung gestellten Normen enthalten Festlegungen zur Messung oder rechnerischen Ermittlung und Bewertung der Lärmeinwirkung am Arbeitsplatz. Unter www.nals.din.de ist weitergehende Hilfe bei der Behandlung der Unsicherheit der zu ermittelnden Lärmexposition am Arbeitsplatz zu finden.
Die Beurteilung der ermittelten Lärmeinwirkungen ermöglicht die Feststellung, ob Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten vorhanden sind oder sein können. Es werden die Grundlagen der Einwirkung von Lärm auf den Menschen sowie die Auswirkungen genannt. Beispiele in den Normen und Regelwerken zeigen, wie die Beurteilung durchgeführt werden kann.
Schutzmaßnahmen mit dem Ziel einer Vermeidung oder Minimierung des Gefährdungsrisikos durch Lärm werden als technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen (Gehörschutz) in verschiedenen Normen beschrieben. Dazu gehören auch Normen zur Raumakustik.
Schließlich wird die Audiometrie als Methode arbeitsmedizinischer Untersuchungen bei Lärmeinwirkungen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) in Zusammenhang mit dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz zur Arbeitsmedizinischen Vorsorge „Lärm" (G 20) behandelt. Die Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge „Lärm" enthält für den Arbeitgeber ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises.
Hier finden Sie die im Arbeitschutz - Schall enthaltenen Dokumente, eingeteilt in die einzelnen Sachgebiete.