Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz-verordnung
Mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung wird der Arbeitgeber verpflichtet. Worauf es in der Praxis ganz besonders ankommt, wird in diesem Buch erläutert.
Einleitung Arbeitsschutz - Schwingungen (Vibrationen)
Vibrationen im Sinne der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) sind alle mechanischen Schwingungen, die durch Gegenstände auf den Mensch übertragen werden und zu einer mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten führen können.
Bei der Beurteilung der tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen durch Vibrationen sind Art, Ausmaß und Dauer der Einwirkung über den repräsentativ ermittelten so genannten Tages-Vibrations(oder Schwingungs)expositionswert A(8) mit den Auslösewerten und Expositionsgrenzwerten der LärmVibrationsArbSchV zu vergleichen. Dabei wird zwischen Ganzkörper-Vibrationen (Ganzkörper-Schwingungen) und Hand-Arm-Vibrationen (Hand-Arm-Schwingungen) unterschieden.
Ganzkörper-Vibrationen (Ganzkörper-Schwingungen) können das allgemeine Wohlbefinden stören, die menschliche Leistungsfähigkeit beeinflussen oder ein Gesundheits- und Sicherheitsrisiko darstellen. Infolge langjähriger Einwirkung von Ganzkörper-Schwingungen hoher Intensität, z. B. über die Fahrersitze mobiler Arbeitsmaschinen, Traktoren oder Gabelstapler, kann es zu Rückenschmerzen, zu einem verstärkten Verschleiß der Wirbelsäule und in der Folge auch zu neurologischen Ausfällen in den Beinen (Kauda-Syndrom) kommen.
Vibrations(Schwingungs)einwirkungen über handgehaltene und handgeführte Arbeitsmaschinen, also Hand-Arm-Vibrationen (Hand-Arm-Schwingungen), können je nach Frequenzbereich krankhafte Veränderungen an den Gelenken, Knochen und Sehnenscheiden des Hand-Arm-Schulter-Systems verursachen sowie Durchblutungsstörungen der Finger (Weißfingerkrankheit) oder neurologische und motorische Erkrankungen zur Folge haben.
Die Ermittlung erfolgt unter den praktischen, realen Bedingungen, unter denen am Arbeitsplatz herrschende Vibrationen (Schwingungen) auf Beschäftigte einwirken. Sie sind durch ihre Stärke, Dauer, Spektrum sowie den Ort und die Richtung der Einwirkung charakterisiert. Die zur Verfügung gestellten Normen enthalten Festlegungen zur Messung oder rechnerischen Ermittlung und Bewertung verschiedener Vibrations(Schwingungs)einwirkungen, wobei mit der Betrachtung der Vibrations(Schwingungs)übertragung auch Einflussfaktoren, wie die Handhabung, berücksichtigt werden.
Die Beurteilung der ermittelten Vibrations(Schwingungs)einwirkungen ermöglicht die Feststellung, ob Gefährdungen von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten vorhanden sind oder sein können. Die Grundlagen der Einwirkung von Vibrationen (Schwingungen) auf den Menschen sowie die Auswirkungen werden genannt. Beispiele in den Normen und Regelwerken zeigen, wie die Beurteilung durchgeführt werden kann.
Schutzmaßnahmen mit dem Ziel einer Vermeidung oder Minimierung des Gefährdungsrisikos werden in verschiedenen Normen als organisatorische und technische Maßnahmen zur Verminderung der Vibrations(Schwingungs)einwirkung beschrieben. Dazu gehören auch Elemente zum Vibrations(Schwingungs)schutz.
Schließlich werden arbeitsmedizinische Untersuchungen nach der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) angesprochen, die im Zusammenhang mit einer Vibrations(Schwingungs)exposition stehen. Messungen der Fingerhauttemperatur oder der Wahrnehmungsschwelle dienen der Beurteilung von Auswirkungen einer Vibrations(Schwingungs)exposition des Hand-Arm-Systems. Die Handlungsanleitung für die arbeitsmedizinische Vorsorge nach dem berufsgenossenschaftlichen Grundsatz G 46 „Belastungen des Muskel- und Skelettsystems einschließlich Vibrationen" (Teil 2: Vibrationen) enthält für den Arbeitgeber ergänzende Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung und die Auswahl des zu untersuchenden Personenkreises.
Hier finden Sie die im Arbeitschutz – Vibrationen (Schwingungen) enthaltenen Dokumente, eingeteilt in die einzelnen Sachgebiete.