Die Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutz-verordnung
Mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung wird der Arbeitgeber verpflichtet. Worauf es in der Praxis ganz besonders ankommt, wird in diesem Buch erläutert.
Einleitung Arbeitsschutz
Die Bestimmungen der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) betreffen einerseits die Ermittlung (gegebenenfalls einschließlich Messung) und Bewertung der Einwirkungen von Lärm (Schall) und Vibrationen (Schwingungen) auf Beschäftigte, andererseits auch Maßnahmen zur Prävention. Zur Konkretisierung werden in den Technischen Regeln Lärm und Vibrationen (TRLV, siehe www.BAuA.de Suchbegriff TRLV) beispielhaft Vorgehensweisen und Maßnahmen dargestellt. Die Durchführung von arbeitsmedizinischer Vorsorge bei Lärm- und/oder Vibrationseinwirkungen wird in der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) geregelt. Die LärmVibrationsArbSchV ist am 19. Juli 2010 und die ArbMedVV ist am 26. November 2010 geändert worden (den Text der konsolidierten Fassungen der beiden Verordnungen finden Sie unter „Rechtliche Grundlagen").
Lärm im Sinne der LärmVibrationsArbSchV ist jeder Schall, der zu einer Beeinträchtigung des Hörvermögens oder zu einer sonstigen mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten führen kann. Die Verordnung behandelt nicht die Einwirkung von Ultra- oder Infraschall. Eine VDI-Richtlinie zur Einwirkung von Ultraschall am Arbeitsplatz ist in diesem Normenportal jedoch enthalten.
Vibrationen im Sinne der LärmVibrationsArbSchV sind alle mechanischen Schwingungen, die durch Gegenstände auf den Mensch übertragen werden und zu einer mittelbaren oder unmittelbaren Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten führen können.
Der Bereich Arbeitsschutz dieses Normenportals ist in die Blöcke Schall (Lärm) und Schwingungen (Vibrationen) unterteilt. Jeder Block enthält eine spezielle Einleitung, die auf die Spezifika der Behandlung von Lärm bzw. Vibrationen nach der LärmVibrationsArbSchV eingeht. Die beiden Blöcke sind jeweils in die vier Sachgebiete Ermittlung, Beurteilung, Schutzmaßnahmen und arbeitsmedizinische Untersuchungen gegliedert.
Einleitung Schwingungen (Vibrationen) »
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